Brandschutzhelfer

Brandschutzhelferausbildung gemäß DGUV 205-023

Sicherheit für Ihr Unternehmen und
verantwortungsvoller Schutz Ihrer Mitarbeiter


Der Brandschutzhelfer

wird Ausgebildet, um den sicheren Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten sicher zu stellen.

Die Brandschutzhelfer sind somit Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz der anderer Beschäftigter ausüben.

Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch eine regelmäßige Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeitern. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen, oder eine Evakuierung einzuleiten.

Mit einer Brandschutzhelfer Ausbildung Ihrer Mitarbeiter kommen Sie den gesetzlichen Pflichten nach.
Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter Ihrer Firma werden, welcher hierzu ausgebildet und von Ihnen benannt wird.

Die rechtlichen Grundlagen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV):  Information 205-023 Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung i.v.m. FBFHB-030 „Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern“ (2020)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §   10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ 

jährliche Brandschutzunterweisung

Die Unterweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandschutz wird in den § 10 und 12 ArbSchG, in der ASR A 2.2/ASR A 2.3, in der DGUV V1 und in der DGUV 205-023 gefordert und jährlich vorgeschrieben
Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten regelmäßig (jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Einrichtungen zur Alarmierung, Feuerlöscheinrichtungen usw.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Räumung eines Gebäudes, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen) unterweisen. 
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Weiß aber jeder Mitarbeiter was bei einem eintretenden Notfall zu tun ist?
Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern die entscheidenden Erstmaßnahmen für den Brandfall. 
Dazu bieten wir Ihnen gerne praktische Übungen über das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall. 

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