Die Unterweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandschutz wird in den § 10 und 12 ArbSchG, in der ASR A 2.2/ASR A 2.3, in der DGUV V1 und in der DGUV 205-023 gefordert und jährlich vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten regelmäßig (jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Einrichtungen zur Alarmierung, Feuerlöscheinrichtungen usw.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Räumung eines Gebäudes, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen) unterweisen.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Weiß aber jeder Mitarbeiter was bei einem eintretenden Notfall zu tun ist?
Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern die entscheidenden Erstmaßnahmen für den Brandfall.
Dazu bieten wir Ihnen gerne praktische Übungen über das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall.