Betriebliche Ersthelfer gemäß DGUV 204-022

Sicherheit für Ihr Unternehmen und
verantwortungsvoller Schutz Ihrer Mitarbeiter


Unsere Ersthelfer-Ausbildung

als durch die Berufsgenossenschaften, den Landesunfallkassen und der Unfallkasse des Bundes anerkannte Ausbildungsstelle; wie auch Ausbildungen nach §68 FEV für Führerscheinbewerber.

Auf Grund der Ermächtigung durch die Qualitätssicherungsstelle können wir Schulungen für Unternehmen, Bildungseinrichtungen für Kinder, Übungsleiter, Jugendgruppenleiter, Rettungsschwimmer usw. anbieten. Die Abrechnung der Kurse erfolgt direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 1.

Die theoretischen, sowie praktischen Ausbildungseinheiten sind so gestaltet, dass Lernen Spaß macht.

Achtung: Die Erste-Hilfe Ausbildung wurde zum 1. April 2015 überarbeitet und umfasst bei Grundkursen sowie bei Fortbildungen jeweils 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.

Erste-Hilfe Grundkurs
Auszug aus dem Schulungskatalog:

  •     Motivation zur Ersten-Hilfe
  •     Retten aus einem Gefahrenbereich
  •     Notruf
  •     Störung der Vitalfunktionen
  •     stabile Seitenlage / Herz-Lungen-Wiederbelebung (mit AED)
  •     Stromunfälle
  •     Verätzung / Vergiftung
  •     Wundversorgung / bedrohliche Blutung
  •     Schock
  •     Gelenkverletzung / Knochenbruch
  •     thermischer Schaden

 Die Erste-Hilfe Fortbildung

 Die Erste-Hilfe Fortbildung baut auf das Wissen aus dem Grundkurs auf und muss innerhalb von zwei Jahren nach einem Grundkurs durchgeführt werden. Hierbei wird das vorhandene Wissen vertieft und die bereits behandelten Themen aus dem Grundkurs durch praktische Übungen trainiert.