Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept

Stand 12.03.2021

Zum Schutz unserer Auftragnehmer, Teilnehmer und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, Consulting112 Christian Rehbein, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Regeln sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung einzuhalten.
 
Unser Ansprechpartner zum Thema Infektionsschutz:

Consulting112 Christian Rehbein
Mühlenweg 54b
Tel.: 02961 7479 -667
Email: info@consulting112.eu

Umsetzung nach Vorgaben der Coronaschutzverordnung  und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Betrieb:


  • Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen sind auf das notwendige Minimum reduziert.
  • Bei der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person gegeben. Weiter werden durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie Zusammenkünfte nach Möglichkeit ersetzt.
  • Auf die Einhaltung der Hygieneregeln wird hingewiesen.
  • Eine geeignete Möglichkeit der Händedesinfektion wird bereitgestellt.
  • Ein Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Form von FFP2 oder KN95 ohne Ausatemventil ist verpflichtend.
  • Ein „Timer“ für das Lüftungskonzept bei Zusammenkünften wird zu Beginn einer Besprechung gestellt.
  • Der Mindestabstand bei Zusammenkünften beträgt 1,5m.
  • Bei Zusammenkünften wird Ort, Datum, Zeit, Dauer und Kontaktadressen der Personen schriftlich festgehalten. Der Termin ist im Vorhinein abzusprechen – das Hygienekonzept wird vorab zugesandt.
  • Nach Möglichkeit wird bei Zusammenkünften vorab ein Schnelltest durchgeführt.
  • Getränke werden aus Einwegflaschen kostenlos angeboten.
  • In Regelmäßigen Abständen werden häufig benutzte Oberflächen, wie Türklinken, etc. desinfiziert
Umsetzung nach Vorgaben der Coronaschutzverordnung  und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außerhalb des Betriebes (z.B. bei Schulungen):

  • Der Auftraggeber hat ein Hygienekonzept entsprechend den aktuellen Vorschriften.
  • Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen sind auf das notwendige Minimum reduziert.
  • Bei der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person gegeben. – Der Auftraggeber berücksichtigt dies bei der Wahl der Ausbildungsstätte.
  • Weiter werden durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie Zusammenkünfte nach Möglichkeit ersetzt.
  • Auf die Einhaltung der Hygieneregeln wir hingewiesen.
  • Eine geeignete Möglichkeit der Händedesinfektion wird bereitgestellt. Insbesondere für die praktische Schulung. Das Schulungsgerät steht in einer ausreichenden Anzahl zur Verfügung, so dass Schulungsgeräte alternierend eingesetzt werden, um zwischenzeitlich geeignet desinfiziert werden zu können; die Einwirkzeit der Flächendesinfektion wird so gewährleistet.
  • Ein Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach aktuellem Stand der Verordnung ist verpflichtend.
  • Ein „Timer“ für das Lüftungskonzept bei Zusammenkünften wird zu Beginn einer Besprechung gestellt.
  • Der Mindestabstand bei Zusammenkünften beträgt 1,5m.
  • Bei Zusammenkünften wird Ort, Datum, Zeit, Dauer und Kontaktadressen der Personen schriftlich festgehalten. Der Termin ist im Vorhinein abzusprechen – das Hygienekonzept wird den Kunden vorab zugesandt.
  • Nach Möglichkeit wird bei Zusammenkünften vorab ein Schnelltest durchgeführt.



Brilon, 12.03.2021
 
Christian Rehbein
Consulting112 Ansprechpartner Hygieneschutz

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