Wohngebäude:
Die Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern.
Vorgaben zur Installation und Wartung regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Rauchmelder sollten in jedem Fall in diesen Zimmern installiert werden:
In welchen Räumen gegebenenfalls zusätzlich Rauchmelder installiert werden sollen, regeln die Vorgaben zur Rauchmeldepflicht der jeweiligen Bundesländer.
Betriebe:
Ihr Betrieb muss an Hand einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung die Installation von Rauchwarnmeldern kritisch prüfen:
Die Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind neben den baurechtlichen Bestimmungen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt.
Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":
(1) Arbeitsstätten müssen je nach
a. Abmessung und Nutzung,
b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. [...]
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird die Forderung nach Brandmeldern nicht näher konkretisiert. Der Arbeitgeber muss hier eigenverantwortlich mit Unterstützung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und seinem Brandschutzbeauftragten sowie ggf. dem Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob Brandmelder erforderlich sind.
Consulting112 unterstützt Sie gerne als Brandschutzbeauftragter sowie als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmeldern nach DIN 14676.
Consulting 112
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